C. Es wurden die Akten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) beigezogen; diese gingen am 25. Januar 2023 beim Gericht ein. Am selben Tag wurde die Beschwerdeführerin in den Räumlichkeiten der Klinik C.________ angehört. An der Verhandlung nahmen seitens der Klinik Dr. E.________, Oberärztin und Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, sowie Stationsleiter F.________ teil. Als gerichtlicher Gutachter wirkte Dr. med. G.________, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, der sein Gutachten im Anschluss an die Anhörung mündlich erstattete. Die Verhandlung wurde anschliessend zur Beratung unterbrochen und der Urteilsspruch danach mündlich eröffnet.