Nach Abklingen des Covid-19-Infekts ergab eine Testung auf kognitive Einschränkungen eindeutige Hinweise auf geistige Beeinträchtigung. Bei fehlender Krankheitseinsicht der alleinlebenden Patientin empfahl der behandelnde Arzt (in Absprache mit dem Kaderarzt) eine Hospitalisation in der Klinik C.________ zur weiteren Abklärung der kognitiven Einschränkung, zum Benzodiazepin-Entzug sowie zur langfristigen Alkoholentwöhnung. Zu diesem Zweck wurde am Nachmittag des 10. Januar 2023 nach Gespräch mit der Patientin durch Oberarzt B.________, Facharzt Allgemeine und Innere Medizin, eine ärztliche fürsorgerische Unterbringung angeordnet. Die Verlegung in die Klinik C.__