4. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden. 5. Mitteilung an die Beschwerdeführerin (via Chefarztsekretariat, mit ausführlicher Rechtsmittelbelehrung), an B.________ sowie an die ärztliche Leitung der Triaplus AG Klinik Zugersee. Zug, 4. Mai 2023 Im Namen der FÜRSORGERECHTLICHEN KAMMER Der Vorsitzende