Aus objektiv-medizinischer Sicht ist nach dem Vorstehenden eine neuroleptische Medikation dringend angezeigt und ist aktuell (noch) nicht zu erwarten, dass die Beschwerdeführerin sich einer solchen Behandlung ausserhalb des stationären Rahmens unterziehen wird. Die Gefahr des kognitiven Abbaus und der damit verbundenen Verschlechterung ihres Zustands fällt hier umso stärker ins Gewicht, als die Beschwerdeführerin noch sehr jung ist, und es deshalb umso mehr zu verhindern gilt, dass sie sich in urteilsunfähigem, krankhaftem Zustand unwiederbringlich schädigt und wiederholt hospitalisiert werden muss sowie ihr aktuell noch weitgehend intaktes soziales Umfeld als wichtige Ressource