Trotz (mehrheitlich widerwilliger) Medikamenteneinnahme ist keine verlässliche fassbare Behandlungsbereitschaft erkennbar, wobei es bereits an der Krankheitseinsicht mangelt. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ohnehin eine sogenannte "Drehtürpsychiatrie" vermieden werden, bei der eine Entlassung erfolgt, sobald die akute Krise vorbei ist, ohne dass Zeit bliebe für eine eigentliche Stabilisierung und die Organisation einer Nachbetreuung (Botschaft Erwachsenenschutz, a.a.O., BBl 2006 7063). Die sozialen Begleitumstände erscheinen bei der Beschwerdeführerin grundsätzlich noch günstig, verfügt sie derzeit noch über ein intaktes Umfeld (vgl. regelmässiger Besuch der An-