3.2 Der unterliegende Beschwerdeführer, der hier ohnehin unvertreten prozessiert, hat keinen Anspruch auf eine Parteientschädigung (§ 28 Abs. 2 VRG). Für die Ausrichtung eines Prozesskostenvorschusses besteht zum Vornherein keine Rechtsgrundlage, so dass dieses Begehren des Beschwerdeführers ebenfalls ohne Weiterungen abzuweisen ist. Urteil F 2023 15 6 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: __________________________________ 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Es werden keine Kosten erhoben.