Erwachsenenschutzrecht (Verfahrensbeistandschaft) F 2023 15 2 A. Bezüglich A.________, geboren ____ 1941, eröffnete die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zug (KESB) nach Eingang einer Gefährdungsmeldung vom 14. Juli 2017 ein Abklärungsverfahren. Nach Erstgespräch vom 15. September 2017 wurde dieses Verfahren ohne Errichtung von Erwachsenenschutzmassnahmen abgeschlossen.