B. Gegen ihre Unterbringung führte sie – vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. B.________ – Beschwerde beim Verwaltungsgericht (Verfahren F 2023 12). Ebenso lässt sie mitteilen, "dass auch gegen allfällige Zwangsmassnahmen der Klinik", deren schriftliche Anordnungsdokumente ihrem Rechtsvertreter bei Postaufgabe der Beschwerde am 27. März 2023 noch nicht vorgelegen hätten, "Beschwerde erhoben wird zufolge von Unrechtmässigkeit". Ihr sei nie eine schriftlich unterzeichnete Zwangsmassnahme ausgehändigt worden, obwohl sie bereits isoliert und zwangsinjiziert worden sei; es werde "auf Gerichtsnotorietät diesbezüglich betr. die Triaplus AG" verwiesen.