Derzeit ist eine stationäre Betreuung und Behandlung nach dem Gesagten alternativlos um weiteren Schaden vom Patienten abzuwenden, da sich nur in diesem Rahmen eine adäquate Medikation sowie die (weitgehende) Abschirmung von der Aussenwelt sicherstellen lässt. Eine weitere Unterbringung in der Klinik für einige wenige Wochen erscheint angesichts der schwerwiegenden Erkrankung und des erheblichen Gefährdungspotentials nicht als unverhältnismässig, wenn man die dargelegten (primär sozialen) Folgen einer sofortigen Entlassung im aktuellen, offensichtlich krankhaften, Zustand bedenkt.