Nach seiner Angabe dauere dies im besten Fall noch 14 Tage, realistischerweise wohl ca. vier Wochen, evtl. auch länger. Damit stimmt auch der Gerichtsgutachter grundsätzlich überein, wobei er einen Zeitraum von bloss zwei Wochen für sehr optimistisch hält. Derzeit ist eine stationäre Betreuung und Behandlung nach dem Gesagten alternativlos um weiteren Schaden vom Patienten abzuwenden, da sich nur in diesem Rahmen eine adäquate Medikation sowie die (weitgehende) Abschirmung von der Aussenwelt sicherstellen lässt.