Übereinstimmend gehen aber der Klinikvertreter und der Gutachter davon aus, der Beschwerdeführer würde – wenn überhaupt – im Entlassungsfall ambulant höchstens die bisherige stimmungsstabilisierende Medikation einnehmen, die zur Behandlung der aktuellen manischen Episode nicht ausreiche. Hierfür bedürfe es aktuell hoch dosierter Medikamente. Der Manie dürfe man nicht "hinterherrennen". Ähnlich wie man bei bakteriellen Infekten auch nicht nur ein bisschen mit Antibiotika behandeln könne, müsse man auch bei der Manie versuchen, diese rasch in den Griff zu bekommen um grösseren Schaden zu verhindern.