Eine Behandlungsbereitschaft besteht offensichtlich aktuell im Klinikrahmen. Der Gutachter vermochte diese letztlich auch nicht zu erklären, sondern führte lediglich im Sinne einer Hypothese aus, im Grunde verstehe der Patient wohl doch, dass ihm die behandelnden Ärztinnen und Ärzte "nichts Schlechtes wollen", weshalb er die verschriebenen Medikamente dann einnehme. Übereinstimmend gehen aber der Klinikvertreter und der Gutachter davon aus, der Beschwerdeführer würde – wenn überhaupt – im Entlassungsfall ambulant höchstens die bisherige stimmungsstabilisierende Medikation einnehmen, die zur Behandlung der aktuellen manischen Episode nicht ausreiche.