Hinzu kommen ein erhöhtes Suizidrisiko sowie auch eine erhebliche Belastung des sozialen Umfelds im Wohnheim F.________. Demnach besteht im Beurteilungszeitpunkt – mit den Fachärzten – zweifelsohne eine erhebliche Gefährdung durch den aktuellen, manischen Zustand, und infolgedessen ein klar ausgewiesener Bedarf an medikamentöser Behandlung sowie auch an Betreuung des Beschwerdeführers, bis die akut manische Phase abgeklungen ist.