Der psychiatrische Gutachter ergänzt diesbezüglich, dass Maniker auch oft nicht in der Lage seien, die somatischen Probleme wahrzunehmen und behandeln zu lassen (etwa: Diabetes, Bluthochdruck, Vorhofflimmern), weshalb sie eine um ca. zehn bis 15 Jahre verkürzte Lebenserwartung aufweisen würden. Auch in concreto geht der Klinikvertreter nicht davon aus, dass der Beschwerdeführer aktuell die nötige Überwachung seines Blutdrucks im Wohnheim zulassen würde. Urteil F 2023 13 9