Sein aktueller Zustand wirkt sich offensichtlich und ohne Weiteres nachvollziehbar erheblich auf sein soziales Funktionieren aus: Seine Angetriebenheit, seine Grössenideen sowie die aktenkundigen Aggressionsdurchbrüche weisen für jeden klar erkennbar Krankheitswert auf und führen zu ernstlichen Konflikten mit seinem Umfeld (zur entscheidenden Bedeutung des Aspekts der sozialen Dysfunktion bei im Übrigen bei psychiatrischen Diagnosen oft unklarer Ätiologie, Pathogenese und Prognose vgl. Geiser/Etzensberger, a.a.O., Art. 426 ZGB N 15). Dies führt nota bene auch dazu, dass aktuell – entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers – eine Rückkehr in das Wohnheim F._____