Urteil F 2023 13 7 gutachter stimmte dem zu: Bildlich gesprochen sei es im Wesentlichen so, dass der "Motor" (das Gehirn und die Gedankenproduktion) beim Patienten immer noch auf Hochtouren laufe, aber durch die Medikation die "Handbremse" angezogen sei. Die oben in E. 3.2 beschriebene manische Symptomatik drückte in der gerichtlichen Anhörung und Verhandlung immerhin erkennbar durch, sobald andere Personen an der Reihe waren zu sprechen, indem der Beschwerdeführer aufbrausend wurde und diese immer wieder unterbrach.