3.3 Selber erachtete sich der Beschwerdeführer indes bei alledem aktuell nicht als krank. Bei seiner Einweisung sei er müde gewesen; der Stress der Organisation seiner Kontaktveranstaltung (bzw. des Presseevents) habe ihm zugesetzt. Es sei dann zu Konflikten mit einer Mitbewohnerin im Haus F.________ sowie auf einer Poststelle gekommen. Im Anhörungszeitpunkt fühlte er sich jedoch wieder fit. Eine Behandlung benötige er aktuell nicht, sondern er wolle sich seiner beruflichen Tätigkeit widmen (mit einer Einzelgesellschaft) und Veranstaltungen organisieren.