5. Mitteilung an den Beschwerdeführer (inkl. ausführlicher Rechtsmittelbelehrung) sowie – je unter Beilage einer Kopie von act. 15 und 16 zur Kenntnisnahme – an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zug (KESB), an AB.________, B.________ und RA C.________. Zug, 26. Juli 2023 Im Namen der FÜRSORGERECHTLICHEN KAMMER Die Vorsitzende Die Gerichtsschreiberin versandt am Urteil F 2023 11