5.2 Hinsichtlich der angeblichen Ungültigkeit des Entscheids der KESB aufgrund einer fehlenden schriftlichen Vollmacht (vgl. act. 13) verkennt der Beschwerdeführer sodann die Organisationsgrundlagen der KESB. Die ordentlichen Mitglieder der KESB vertreten sich Urteil F 2023 11 14