3.3 Der Beschwerdeführer hält sinngemäss zusammengefasst demgegenüber fest, dass er seit Dezember 2017 alles zum Wohle von AB.________ unternommen und in die Wege geleitet habe. Er bestreitet, Auskünfte bzw. der KESB die Mitwirkung zu verweigern und seine Mutter gegenüber den Angehörigen abzuschotten. Die Vermögensverwaltung habe er infolge der finanz- und weltpolitischen Situation, einem Beraterwechsel bei der Bank I.________ und dem offensichtlichen Zerfall der Kapitalanlage übernommen und die Urteil F 2023 11 11