_ einen solchen erst nach mehrmaliger Aufforderung am 23. Januar 2023 in Kopie eingereicht habe, sei erst in diesem Zeitpunkt das Validierungsverfahren (u.a. Prüfung von Inhalt und Gültigkeit des Vorsorgeauftrags sowie der Eignung der vorsorgebeauftragen Person) eingeleitet worden. Während des Abklärungsverfahrens sei jegliche Unterstützung durch Familie, nahestehende Personen, private oder öffentliche Dienste von vornherein ungenügend, da AB.________ selbständig keine Vertretung mehr bestellen könne (KESB-act. 1.42 S. 7).