___ die Befugnis, soweit erforderlich die Post von AB.________ zu öffnen sowie deren Wohnräume zu betreten. Einer allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde gestützt auf Art. 450c ZGB die aufschiebende Wirkung entzogen (KESB-act. 1.42). A.f. Parallel leitete die KESB das Verfahren zur Validierung des (zwischenzeitlich in beglaubigter Kopie eingereichten) Vorsorgeauftrags vom 17. Mai 2017 ein (KESB-act. 2). In diesem Zusammenhang gelang am 8. März 2023 auch eine Anhörung des Sohnes AA.________ (KESB-act. 2.8).