"Falscher Name Laut [StGB Art. 179] darf dieser Brief nicht geöffnet werden. Stimmt nicht mit der Briefkastenanschrift überein. Empfänger wünscht keine Anonyme Post. Laut Bundesrecht [ZStV Art.24 Abs. 4] dürfen Namen nicht geändert werden. Der amtliche Name ist in der Verordnung des [EJPD Art. 4] über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige, klar definiert." sowie im Oktober 2022 auch versehen mit einem Stempel (KESB-act. 1.16): "Erste Zurückweisung Zweite Zurückweisung Urteil F 2023 11 3