A. A.a. AB.________, geboren 1939 und zurzeit wohnhaft im Altersheim D.________, E.________, ist die Witwe von AC.________, geboren 1930 und verstorben 2020. Letzterer hinterliess nebst seiner Witwe insgesamt sechs Söhne aus zwei Ehen. Die güterrechtliche Auseinandersetzung sowie die Nachlassabwicklung gestalteten sich als schwierig. Mangels Mitwirkung bzw. Mitwirkungsfähigkeit der AB.________ hierbei gelangte Rechtsanwalt F.________ als Willensvollstrecker von AC.________ mit Gesuch vom 26. August 2022 an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zug (KESB) mit dem Antrag um Anordnung einer Beistandschaft für AB.________ im Sinne von Art. 390 ff. ZGB (KESB-act.