Die beginnende, noch labile Behandlungsbereitschaft ist demnach mit Vorsicht zu geniessen (vgl. auch oben E. 4.1.2). Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers eine sogenannte "Drehtürpsychiatrie" vermieden werden soll, bei der eine Entlassung erfolgt, sobald die akute Krise vorbei ist, ohne dass Zeit bliebe für eine eigentliche Stabilisierung und die Organisation einer Nachbetreuung (Botschaft Erwachsenenschutz, a.a.O., BBl 2006 7063).