5.1. Vorliegend verneinen die Fachärzte übereinstimmend die Krankheitseinsicht; auch der Beschwerdeführer selber gibt an, nicht krank zu sein und ist der Ansicht, es gehe ihm gut; nur die Umwelt wolle ihn in seinen religiösen Freiheiten einschränken. Eine Behandlungsbereitschaft besteht offensichtlich, nimmt doch der Patient das verschriebene Medikament Rexulti seit dem 8. März 2023 (wieder) ein.