Diese Risiken werden verstärkt durch den zu erwartenden weiteren Cannabiskonsum des Beschwerdeführers. Gemäss Angabe des Klinikvertreters ist aus dem durchgeführten Drogenscreening bekannt, dass der Patient vor dem Klinikeintritt erheblich mehr als die angegebenen zwei Joints Anfang Februar konsumiert habe; beim Cannabis handle es sich um eine psychoaktive Substanz, die bei schizophrenen Patienten das Risiko für akut psychotische Zustände in etwa um das Dreifache erhöhe. Demnach besteht im Beurteilungszeitpunkt weiterhin ein ausgewiesener Bedarf an medikamentöser und psychoedukativer Behandlung;