Eine Fortführung der aktuell begonnenen medikamentösen Behandlung, die der Patient momentan nur im stationären Setting mehr oder weniger freiwillig wahrnehme, sei schliesslich auch angezeigt, weil – wie der psychiatrische Gutachter auf Nachfrage hin bestätigte – die Behandlungsaussichten sich mit zunehmender Dauer des unbehandelten Zustandes verschlechtern würden und besser seien, je weniger lange der psychotische Zustand andauere. Es bestehe aus medizinischer Sicht im Falle eines sofortigen Klinikaustritts ein erhebliches Risiko einer Verschlechterung. Urteil F 2023 10 9