Das führe zu Streit, und es sei absehbar, dass der Beschwerdeführer ohne Behandlung im Verlauf sein bis anhin noch weitgehend intaktes soziales Umfeld mit Familie, Partnerin, Freunden und Arbeitsstelle verlieren würde. Konkret liess sich anlässlich der Anhörung vom 13. März 2023 feststellen, dass die Beziehung zur Freundin bereits gefährdet ist (aktuell würden sie sich ein "Time-Out" nehmen) und sich auch der Vater teilweise zurückgezogen habe, ebenso wie offenbar auch ein Bruder des Patienten sich zunehmend distanziere. Mittel- bis langfristig sei zu erwarten, dass der Beschwerdeführer auch am Arbeitsplatz durch seinen Wahn negativ auffalle und dadurch seine Stelle (im ersten Ar-