Nach übereinstimmender Auffassung des behandelnden Psychiaters und des Gutachters gefährde sich der Beschwerdeführer aktuell insofern selbst, als er – nach Auffassung der Ärzte klar krankheitsbedingt – unter Stress und Belastung schnell einbreche, Aggressionen durchbrechen würden und er seine (wahnhaften) Impulse dann nicht kontrollieren könne. Das führe zu Streit, und es sei absehbar, dass der Beschwerdeführer ohne Behandlung im Verlauf sein bis anhin noch weitgehend intaktes soziales Umfeld mit Familie, Partnerin, Freunden und Arbeitsstelle verlieren würde.