4.1.2 Akut und konkret ist hingegen absehbar, dass der Beschwerdeführer im Falle der sofortigen Entlassung aus der Klinik die begonnene medikamentöse (Wieder-)Einstellung mit Rexulti abbrechen und dafür in absehbarer Zeit wieder Cannabis konsumieren würde. Zwar nimmt er die verordnete Medikation aktuell im Klinikrahmen ohne direkten Zwang ein. In der gerichtlichen Anhörung erklärte er indes, wenn er die Wahl hätte, würde er dies nicht tun. Er nehme die Medikamente aktuell primär, weil es so weniger Konflikte auf der Station gebe. Cannabis würde er nach eigener Angabe in nächster Zeit sicher nicht konsumieren, bis die aktuell eingenommenen Medikamente abgebaut seien. Im weiteren Ver-