4. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden. 5. Mitteilung an die Beschwerdeführerin (mit ausführlicher Rechtsmittelbelehrung) und an die ärztliche Leitung der Triaplus AG Klinik Zugersee. Zug, 25. Februar 2022 Im Namen der FÜRSORGERECHTLICHEN KAMMER Der Vorsitzende Die Gerichtsschreiberin versandt am Urteil F 2022 9