B. Mit Schreiben vom 18. Februar 2022 – eingegangen beim Gericht am 21. Februar 2022 – hat A.________ Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug eingereicht gegen die Anordnung einer medizinischen Behandlung mit Injektion und führte aus, sie sei gegen eine Medikamentenbehandlung, weil sie sich gesund fühle, und sie bitte um gerichtliche Anhörung. Urteil F 2022 9 3