Ärztlicherseits wurden sowohl die Behandlungsvereinbarung als auch die Anordnung von medizinischen Massnahmen je am 10. Februar 2022 lediglich von Oberarzt med. pract. C.________ unterzeichnet. Mit Beschluss vom 22. Februar 2022 ordnete die KESB D.________ gestützt auf Art. 426 ZGB die behördliche Unterbringung von A.________ in der Triaplus AG Klinik Zugersee an.