Ebenfalls am 10. Februar 2022 wurde die "Anordnung von medizinischen Massnahmen" (Behandlung ohne Zustimmung der betroffenen Person) erlassen mit Massnahmebeginn am 14. Februar 2022, voraussichtlich für 14 Tage. Als Gründe für diese Anordnung wurde festgehalten, die Patientin sei zunehmend verbal aggressiv, maximal abgewehrt gegen Behandlung, baue Klinikpersonal zunehmend in ihren Wahn ein; es drohe unbehandelt nebst Chronifizierung des Zustandes und Verlust von Alltagsfunktionen auch Verlust des Sorgerechts für ihre Kinder; es drohe langfristig Invalidität.