Seit Jahresbeginn seien zur Behandlung verschiedene Neuroleptika ausprobiert worden, bis mit Fluanxol (das gemäss Ausführung des psychiatrischen Gutachters lege artis erst nach Medikationsversuchen mit anderen antipsychotischen Medikamenten verabreicht werde) eines habe gefunden werden können, auf das die Beschwerdeführerin anspreche und für welches eine Injektionslösung verfügbar sei, damit die kontinuierliche Gabe auch in Ermangelung der freiwilligen Einnahme sichergestellt werden könne. Die Behandlung mit diesem Medikament sei demnach lege artis, ebenso die vorgesehene Dosierung. Zwar bestehe – worin auch der Urteil F 2022 40 12