C) lässt sich diese Diagnose denn auch ohne weiteres nachvollziehen. Für diese Erkrankung symptomatisch sind etwa die wahnhaften Vorstellungen der Beschwerdeführerin dazu, dass sie vom französischen Präsidenten schwanger sein soll, wobei sie – wie bereits auch die KESB D.________ in ihrer Verfügung vom 27. Dezember 2022 festgehalten hat – in keiner Weise fähig ist zu erkennen, dass eine bereits im Januar 2022 bestehende Schwangerschaft längst zur Geburt geführt hätte.