Gestützt auf den Behandlungsplan vom 18. November 2022 sind die durch die stellvertretenden Chefärzte dipl. med. K.________ bzw. Dr. med. G.________ sowie Oberarzt dipl. med. F.________ (sämtliche: Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, die nicht gleichzeitig den Behandlungsplan aufgestellt haben, womit dem Vieraugenprinzip Genüge getan ist; vgl. hierzu mit weiteren Hinweisen auf die Gesetzesmaterialien Geiser/Etzensberger, a.a.O., N 32 ff. zu Art. 434/435 ZGB) seit Ende November angeordneten medizinischen Zwangsmassnahmen (Zwangsmedikation mit Fluanxol) getroffen worden. Eine Patientenverfügung ist nicht bekannt, ebenso wenig wie eine