1.2 Die Zwangsmedikation mit dem Medikament Fluanxol (Depot, Injektionslösung) wurde zuletzt mit Anordnungsdokumenten vom 5., 12. und 23. Dezember 2022 jeweils für einmalige Anwendungen verfügt. Die Beschwerde gegen die Anordnung vom 23. Dezember 2022 wurde innert der 10-tägigen Frist nach Art. 439 Abs. 2 ZGB der Schweizerischen Post übergeben. Die Zwangsmedikation wurde zwar jeweils nur für einmalige Anwendungen angeordnet – so auch mit Verfügung vom 23. Dezember 2022 –, ist aber gemäss Behandlungsplan weiterhin und auf eine gewisse Dauer vorgesehen.