_ brachte immerhin zum Ausdruck, mit ihrer Zwangsmedikation nicht einverstanden zu sein. Da sie im Weiteren nur noch schrie, auf Französisch den behandelnden Arzt ansprach und behauptete, nicht Frau A.________, sondern Frau Macron (Ehefrau des französischen Präsidenten Emmanuel Macron) zu sein, weiter gegenüber dem Personal sowohl der Klinik als auch des Gerichts ausfällig und ordinär wurde, brach die Referentin die Anhörung ab. Vor Ort konnte das Gericht wahrnehmen, dass A.________ Kleidung trug, die augenscheinlich durch ihren eigenen Urin verunreinigt war, auf ihre Matratze uriniert hatte und im Zimmer – trotz geöffnetem Fenster – ein beissender Uringeruch vorhanden war.