C. Am 30. Dezember 2022 unternahm die fürsorgerechtliche Kammer des Verwaltungsgerichts den Versuch, A.________ im Schutz- und Rückzugsbereich der Station A5 (Kurzintervention, Krise und Diagnostik) der Klinik B.________ anzuhören. Eine Anhörung zur Sache erwies sich dabei als kaum möglich. A.________ brachte immerhin zum Ausdruck, mit ihrer Zwangsmedikation nicht einverstanden zu sein.