A.c. Da die Patientin sich mit der Medikation nicht einverstanden erklärte, wurde zuletzt am 23. Dezember 2022 durch Oberarzt dipl. med. F.________ sowie den stellvertretenden Chefarzt Dr. med. G.________ die zwangsweise Medikation mit Fluanxol Depot Injektionslösung 2x100mg/ml intramuskulär verfügt. Begründet wurde die Anordnung mit dem seit Monaten bestehenden, therapierefraktären, psychotischen Zustand der Patientin mit Selbst- und Fremdgefährlichkeit, insbesondere raptusartigen Aggressionsausbrüchen Urteil F 2022 40 3