Das Medikament sei in der Vergangenheit von der Patientin gut vertragen worden. Bei Unterlassen der medikamentösen Behandlung drohe ein unverändertes Fortdauern der schweren paranoiden schizophrenen Psychose. Alternativ komme eine EKT in Frage, die aber gegenwärtig mit Blick auf den mutmasslich entgegenstehenden Willen der Patientin nicht erfolgen solle.