Der stationäre Aufenthalt auf der stärker gesicherten Station A6 erscheint jedenfalls aktuell – auch mit Blick darauf, dass Frau A.________ offenbar wiederholt versuchte, von der Station zu entweichen und regelmässig den Schutz der abgeschirmten Bereiche auf der Station benötigt – angemessen; nach Auskunft des Klinikvertreters wird denn auch ein Übertritt auf die Privatstation von deren Seite aktuell abgelehnt.