Der behandelnde Oberarzt geht deshalb (noch) nicht von einer belastbaren Krankheitseinsicht und Behandlungsbereitschaft aus. Der gerichtliche Gutachter verweist einerseits auf die Schwierigkeit einer Prognose, anderseits auf die zu Beginn schizophrener Erkrankungen häufig fehlende Krankheitseinsicht und Behandlungsbereitschaft. Es sei wahrscheinlich, dass die Beschwerdeführerin die Medikamente im Falle der Entlassung wieder absetzen würde. Die Compliance sei erst von sehr kurzer Dauer, und es sei von einem Zeitraum von ca. zwei bis drei Wochen auszugehen, bis diese als stabil bezeichnet werden könne. Der behandelnde Arzt verwies seinerseits darauf, dass es ca. zwei Wochen dauere, bis die