Die Klinik C.________ ist als psychiatrische Klinik eine geeignete Einrichtung zur Betreuung der Beschwerdeführerin in ihrem aktuellen Zustand und in der Lage, die angezeigten weiteren Abklärungen in Zusammenarbeit mit einem Akutspital zu veranlassen. Die Beschwerdeführerin wünschte sich zwar anlässlich ihrer Anhörung die Entlassung, damit sie sich in I.________ in einer Klinik behandeln lassen könne (wobei sie auf die bessere sprachliche Verständigung verwies), eventualiter die Verlegung in eine Frauenklinik (aktuell sei sie die einzige Frau auf der Station), bzw. subeventualiter den Übertritt auf die Psychotherapiestation der Klinik C.________ (da sie mehr Ruhe brauche).