Daneben erfolgt aktuell die Behandlung mit einer antipsychotischen Medikation (Risperidon), womit die Beschwerdeführerin ihr Einverständnis erklärt und beteuert, das Medikament in den letzten Tagen tatsächlich eingenommen zu haben, was angesichts des offensichtlich bereits leicht gebesserten Zustands grundsätzlich glaubhaft ist (vgl. auch oben E. 3.1). Diese Behandlung ist gemäss dem psychiatrischen Gutachter lege artis.