konkret erkennen konnte, zumal auch er festhielt, es bestehe Anlass zu einer gewissen Vorsicht gegenüber den vordergründigen Beteuerungen der Patientin. Ebenfalls erhellt ohne Weiteres, dass die Beschwerdeführerin in ihrem aktuellen Zustand einer engmaschigen Betreuung bedarf. Daneben erfolgt aktuell die Behandlung mit einer antipsychotischen Medikation (Risperidon), womit die Beschwerdeführerin ihr Einverständnis erklärt und beteuert, das Medikament in den letzten Tagen tatsächlich eingenommen zu haben, was angesichts des offensichtlich bereits leicht gebesserten Zustands grundsätzlich glaubhaft ist (vgl. auch oben E. 3.1).