und damit verbunden mit einem Rückfall. Der Klinikvertreter wies zudem auf die Gefahr einer Chronifizierung und des Verlusts geistiger Fähigkeiten hin, wenn die Behandlung abgebrochen werde. Die erhebliche Rückfallgefahr wiegt hier schwer, zumal die Beschwerdeführerin bereits aufgefallen ist durch einen paranoiden Wahn, der sie bewogen hat, sich mit einer geladenen Waffe auszurüsten.