sicherlich liege eine Erkrankung des schizophrenen Spektrums vor, wobei noch unklar sei, ob es sich um eine Erst- oder Einzelmanifestation einer Psychose handle. Der Sachverständige hob die auffallend grosse Diskrepanz hervor zwischen dem in den Klinikakten dokumentierten Verhalten der Beschwerdeführerin und ihrer Präsentation in der Anhörung, wobei er als mögliche Erklärung entweder bereits eine erste Wirkung der antipsychotischen Medikation (mit Risperidon) sah oder die Effekte der Reizabschirmung.